Isolierte Abweichung/Befreiung von baurechtlichen Vorschriften
Abweichungen:
Soll bei der Errichtung von baulichen Anlagen von materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechtes (z. B. Abstandsflächen, Brandschutz) abgewichen werden, ist hierfür die Zulassung schriftlich zu beantragen; der Antrag ist zu begründen.
Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften:
Soll bei der Errichtung eines verfahrensfreien Vorhabens (Art. 57 BayBO) von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen örtlichen Bauvorschrift (z. B. Garagen-, Einfriedungs- oder Gestaltungssatzung) abgewichen werden, ist auch hierfür die Zulassung schriftlich zu beantragen.
Notwendige Unterlagen:
- Verlinkung auf ein Antragsformular in pdf-Format: Antragformular ausfüllen und einreichen
- Lageplan mit dem Maßstab 1:1000 mit dem eingezeichneten Bauvorhaben in abgesetzter Farbe
- Baupläne des betroffenen Bauteils in Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
- Zusätzlich bei einer Befreiung: Auszug aus dem Bebauungsplan mit Einzeichnung des Vorhabens
- Unterschrift nur bei analoger Einreichung notwendig, bei digitaler Einreichung keine Unterschriften mehr notwendig
Ihr Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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09181 255-1623 | 09181 255-202 | Rathaus IV 2. OG, Zi. 201 | christian.finger@neumarkt.de |
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09181 255-1626 | 09181 255-202 | Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201 | sabine.meyer@neumarkt.de |
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09181 255-1624 | 09181 255-202 | Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201 | andrea.kirsch@neumarkt.de |
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09181 255-1621 | 09181 255-202 | Rathaus IV, 2. OG, Zi. 203 | sarah.schmitzer@neumarkt.de |
Organisationseinheiten
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