Kinderreisepass

Aktuelle Informationen zu Ausweisen für Kinder

Der Kinderreisepass wurde zum Jahreswechsel abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2024 werden sie nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden. Sie können für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen.

Gründe für die Änderung:

Der bisherige Kinderreisepass ist nicht mit einem Chip versehen. Damit fehlt ihm ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Seine Gültigkeitsdauer ist deshalb auf ein Jahr begrenzt.
Für Eltern und Verwaltung ergab sich durch die jährlich neue Ausstellung eines Kinderreisepasses ein hoher Aufwand. Und aufgrund der geringeren Sicherheit wird der Kinderreisepass nicht überall als Ausweisdokument akzeptiert. 

Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind:

Bei Grenzüberschritten ist auch für Kinder grundsätzlich das Mitführen eines gültigen Reisepasses mit Chip erforderlich.
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer genügt jedoch die Vorlage eines Personalausweises.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt eines Auslandsaufenthaltes, welche Dokumente benötigt werden. Berücksichtigen Sie dabei auch Transitländer.

Einzelheiten zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes.

Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente für Kinder:

Personalausweise und Reisepässe sind für Kinder sechs Jahre gültig. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich das Gesichtsbild bei Säuglingen und Kleinstkindern innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Unter Umständen ist eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument dadurch auch vor Ablauf der Gültigkeit nicht mehr möglich, so dass das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist.
In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Kohlmann, Elisabeth
09181 255-223 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 24
Meier, Ingrid
09181 255-224 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Imamovic, Monika
09181 255-224 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Distler, Iris
09181 255-225 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 24
Nutz, Elisabeth
09181 255-226 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Lindner, Barbara
09181 255-226 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Ehrnsperger, Ramona
09181 255-227 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 23
Gruber, Ute
09181 255-228 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 23

Einwohnermeldeamt

AdresseEinwohnermeldeamt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten

Service des Einwohnermeldeamtes:

  • Ab 03.03.2025 ist die Vorsprache im Einwohnermeldeamt täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:

    Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch:  08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr
  • Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschließlich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
  • Terminvereinbarungen sind nur noch für die längerfristigen Termine (8 Wochen) möglich. Diese Termine sind begrenzt, da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termine abgewickelt wird: Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie:

  • Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
  • Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
  • Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

Organisationseinheiten