Kirchenaustritte
Der Kirchenaustritt ist beim Standesamt des Wohnsitzes zu erklären.
Ein Minderjähriger, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, gibt die Austrittserklärung selbst ab.
Eine Mitwirkung seiner Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich.
Hat ein Minderjähriger das 12. Lebensjahr aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet, so muss die Austrittserklärung vom Kind und den sorgeberechtigten Eltern erfolgen. Für Minderjährige Kinder unter 12 Jahren kann die Austrittserklärung nur von den sorgeberechtigten Eltern erfolgen.
Was ist mitzubringen:
Der Erklärende sollte persönlich beim Standesamt erscheinen und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, kann der Austritt auch schriftlich erklärt werden. In diesem Fall muss jedoch die Unterschrift des Erklärenden notariell beglaubigt sein.
Gebühren:
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25,00 € und zusätzlich 10,00 € für die Austrittsbescheinigung.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Frank,
Petra
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09181 255-238 | 09181 255-249 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 109 | petra.frank@neumarkt.de |
Kirsch,
Susanne
|
09181 255-2678 | 09181 255-249 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 109 | susanne.kirsch@neumarkt.de |
Meyer,
Marina
|
09181 255-248 | 09181 255-249 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 108 | marina.meyer@neumarkt.de |