Kirchenaustritte

Der Kirchenaustritt ist beim Standesamt des Wohnsitzes zu erklären.

Ein Minderjähriger, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, gibt die Austrittserklärung selbst ab.

Eine Mitwirkung seiner Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich.

Hat ein Minderjähriger das 12. Lebensjahr aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet, so muss die Austrittserklärung vom Kind und den sorgeberechtigten Eltern erfolgen. Für Minderjährige Kinder unter 12 Jahren kann die Austrittserklärung nur von den sorgeberechtigten Eltern erfolgen.


Was ist mitzubringen:

Der Erklärende sollte persönlich beim Standesamt erscheinen und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, kann der Austritt auch schriftlich erklärt werden. In diesem Fall muss jedoch die Unterschrift des Erklärenden notariell beglaubigt sein.


Gebühren:

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25,00 € und zusätzlich 10,00 € für die Austrittsbescheinigung.

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Frank, Petra
09181 255-238 09181 255-249 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 109
Kirsch, Susanne
09181 255-2678 09181 255-249 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 109
Meyer, Marina
09181 255-248 09181 255-249 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 108

Standesamt

AdresseStandesamt
Fischergasse 1
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
Wir bitten Sie möglichst um telefonische Terminvereinbarung.

Organisationseinheiten