Kontenklärung

Die Rentenversicherungsträger speichern alle für die Rentenversicherung erheblichen Zeiten eines Versicherten in einem unter seiner persönlichen Versicherungsnummer geführten Konto.

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Versicherungskonto gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind. Deshalb versenden sie normalerweise regelmäßig einen Versicherungsverlauf. Die Versicherten werden damit aufgefordert, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuhelfen. Nachdem der Versicherte geantwortet hat, führt der Versicherungsträger die Kontenklärung durch und erteilt einen sog. Feststellungsbescheid.

Ein geklärtes Konto hat für den Versicherten den Vorteil, dass sein späterer Rentenantrag in kürzerer Zeit beantwortet werden kann.

Was ist mitzubringen:

  • Nachweis über die Beitragslücken
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über die Lehrzeit

Formulare:
Das Formular wird Ihnen entweder direkt vom Rentenversicherungsträger zugeschickt oder kann auch bei der Rentenantragsstelle zum Ausfüllen abgeholt werden.

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Lang, Michael
09181 255-242 09181 255-2679 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105
Steger, Eugen
09181 255-241 09181 255-2679 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105

Rentenantragstelle

AdresseRentenantragstelle
Fischergasse 1
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten