Namenserklärungen
Vom Standesamt werden folgende Namensklärungen entgegengenommen:
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- Namenserteilungen für Kinder
- Einbenennungen
- Angleichungserklärungen (z.B. bei Spätaussiedlern, bei eingebürgerten Personen)
Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Abteilung Personenstands- und Ausländerwesen, Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zuständig.
Was ist mitzubringen:
Bei allen Namenserklärungen ist das persönliche Erscheinen der Erklärenden unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Wir informieren Sie gerne vorab über die benötigten Unterlagen für die jeweiligen Namenserklärungen.
Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Gebühren:
Angleichungserklärungen sind gebührenfrei.
Für alle weiteren standesamtlichen Namenserklärungen fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR pro Erklärung an.
Zudem fällt für eine Bescheinigung über die Namensänderung eine weitere Gebühr in Höhe von 12,00 EUR an.
Ihr Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Fink,
Christina
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09181 255-240 | 09181 255-249 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 106 | christina.fink@neumarkt.de |
Meyer,
Marina
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09181 255-248 | 09181 255-249 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 108 | marina.meyer@neumarkt.de |