Ökokontoflächen
Das Stadtplanungsamt verwaltet alle im Stadtgebiet befindlichen Ökokontoflächen. Diese sind erforderlich im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsregelung des Bundes-Naturschutz-Gesetzes. In das Ökokonto können auch private Grundstücksflächen eingebracht werden.
Was ist mitzubringen:
Lageplan des eigenen Grundstückes mit Angabe der Flur-Nummer
Ihre Ansprechpartnerin:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Meier,
Tanja
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09181 255-1502 | 09181 255-201 | Rathaus I, 2. OG, Zi. 201 | tanja.meier@neumarkt.de |