Spielerecht
- Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb einer Spielhalle
- Bestätigung über die Geeignetheit von Aufstellungsorten für Geldspielautomaten
- Erteilung von Aufstellungserlaubnissen für Automatenaufsteller
Was ist mitzubringen:
- Spielhallenerlaubnis:
Zur persönlichen Antragstellung sind neben einem konkreten Sozialkonzept für die betreffende Spielhalle ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als 3 Monate), eine allgemeine Aufstellererlaubnis und ein Grundriss der Betriebsräume bzw. bei Neuerrichtung der Spielhalle eine Baugenehmigung beizubringen. - Geeignetheitsbescheinigung:
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind noch die allgemeine Aufstellerlaubnis sowie ggf. ein Lageplan beizubringen. - Aufstellerlaubnis:
Nebem dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind noch ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als 3 Monate), eine Bescheinigung einer IHK über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz sowie ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution beizubringen.
Gebühren:
Spielhallenerlaubnis: 150,- EUR bis 3.000,- EUR
Geeignetheitsbescheinigung: 30,- EUR bis 100,- EUR
Aufstellerlaubnis: 100,- EUR bis 2000,- EUR
Formulare:
Ihr Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
09181 255-220 | 09181 255-239 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 15 | daniel.gottschalk@neumarkt.de |
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |
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