Übermittlungssperren
Mit der Einrichtung einer Sperre können Sie der Übermittlung Ihrer Daten
- an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgemeinschaft
(§ 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz) - an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
(§ 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz) - aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
(§ 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz) - an Adressbuchverlage
(§ 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz) - an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (Nur für minderjährige Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich)
(§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz)
widersprechen.
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Das hierzu erforderliche Formular ist im Einwohnermeldeamt erhältlich.
Alternativ können Sie die Übermittlungssperren online einrichten lassen.
Gebühren:
Kostenfrei
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Frauenknecht,
Alfred
Amtsleiter
|
09181 255-222 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 22 | alfred.frauenknecht@neumarkt.de |
Polster,
Gerhard
|
09181 255-236 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Wittmann,
Ralf
|
09181 255-235 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Herzog,
Sabine
|
09181 255-221 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
Donnerstags sind spontane Besuche ohne Terminvereinbarung möglich.
Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschliesslich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
Zu den restlichen Zeiten können Sie Termine online buchen