Übermittlungssperren

Mit der Einrichtung einer Sperre können Sie der Übermittlung Ihrer Daten

  • an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgemeinschaft
    (§ 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz)
  • an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    (§ 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz)
  • aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    (§ 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz)
  • an Adressbuchverlage
    (§ 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz)
  • an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (Nur für minderjährige Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich)
    (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz)

widersprechen.

Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Das hierzu erforderliche Formular ist im Einwohnermeldeamt erhältlich.

Alternativ können Sie die Übermittlungssperren online einrichten lassen.


Gebühren:
Kostenfrei

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Frauenknecht, Alfred
Amtsleiter
09181 255-222 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 21
Polster, Gerhard
09181 255-236 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Wittmann, Ralf
09181 255-235 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Herzog, Sabine
09181 255-221 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27

Einwohnermeldeamt

AdresseEinwohnermeldeamt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten

Service des Einwohnermeldeamtes:

  • Ab 03.03.2025 ist die Vorsprache im Einwohnermeldeamt täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:

    Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch:  08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr
  • Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschließlich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
  • Terminvereinbarungen sind nur noch für die längerfristigen Termine (8 Wochen) möglich. Diese Termine sind begrenzt, da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termine abgewickelt wird: Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie:

  • Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
  • Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
  • Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

Organisationseinheiten