Vergnügungsveranstaltung - Anzeigenpflicht
Wer eine öffentliche Vergnügung (z.B. Faschingsbälle, Feuerwehrfest, Konzertveranstaltungen etc.) veranstalten will, muss dies beim Ordnungsamt anzeigen, damit darüber entschieden werden kann, ob diese Veranstaltung zugelassen werden kann, Auflagen zur gefahrlosen Durchführung notwendig sind, oder untersagt werden muss.
Was ist mitzubringen:
Die Anzeige ist schriftlich mit dem hier angegebenen Formular beim Ordnungsamt einzureichen. Darüber hinaus sollte eine Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan und ggf. den einzelnen Programmpunkten hinzugefügt werden. Insbesondere bei Veranstaltungen in den Jurahallen und in Festzelten benötigen wir einen Grundrissplan, aus dem die geplanten Einbauten (Theken, Bühnen, Bestuhlung etc.) ersichtlich sind.
Werden alkoholische Getränke abgegeben, muss eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis beantragt werden (siehe hierzu unter "Gaststättenrecht").
Gebühren:
30,00 EUR bis 1.250,00 EUR
Fristen:
Die Anzeige ist spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin abzugeben bzw. einzureichen, da anderenfalls die Veranstaltung unter allen Umständen erlaubnispflichtig ist.
Formulare:
Ihr Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gottschalk,
Daniel
Amtsleiter
|
09181 255-220 | 09181 255-239 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 15 | daniel.gottschalk@neumarkt.de |
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |