Verkehrsrechtliche Anordnung

Bei Arbeiten, welche sich auf den Straßenverkehr auswirken, beantragen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung.

Was ist mitzubringen:
Ausgefülltes Antragsformular, Lageplan bzw. Luftbild mit genauer Angabe der benötigten Flächen.

Gebühren:
Nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr +  Sondernutzungsgebühr.

Fristen:
Bei vereinfachtem Verfahren mindestens 2 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme beantragen!


Formulare:

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Gärtner, Christian
09181 255-1802 09181 255-259 Rathaus I, 3. OG, Zi. 304
Kneißl, Tanja
09181 255-196 09181 255-259 Rathaus I, 3. OG, Zi. 304
Rödl, Stefan
09181 255-192 09181 255-259 Rathaus I, 3. OG, Zi. 305

Tiefbauverwaltung

AdresseTiefbauverwaltung
Rathausplatz 1
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten