Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung
(weniger als 20.000m² Grundfläche)
„175 – Kanalweg“
im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB)
sowie Informationsmöglichkeit der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 27.02.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „175 - Kanalweg“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich beträgt ca. 1,6 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Das Plangebiet wird begrenzt:
Im Norden: durch den Kanalweg, die Alois-Schindler-Straße und Fl.Nr. 1034/8
Im Osten: durch Fl.Nr. 1033/6, 1033, 1033/3 und 1034/5
Im Süden: durch die Nürnberger Straße
Im Westen: durch Fl.Nr. 1001/11, 1001/15 (Teilfläche) und 1001/18 (Teilfläche)
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen geschaffen und insbesondere innerstädtischer Wohnraum entwickelt werden. Eine dem Stadtbild angemessene und geordnete städtebauliche Entwicklung soll sichergestellt werden.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Anhörungsversammlung statt am:
Mittwoch, 13.09.2023 um 17.00 Uhr
im Rathaus I, 4.OG, Saal Issoire
Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Neumarkt i.d.OPf., 01.09.2023
Thomas Thumann
Oberbürgermeister