Amtliche Bekanntmachung
Abwasseranlage der Stadt Neumarkt i.d.OPf.,
Umweltverträglichkeitsprüfung für die Kläranlage Neumarkt i.d.OPf.
Vollzug der Wassergesetze Und der Abwasserabgabengesetze;
Abwasseranlage der Stadt Neumarkt i.d.OPf.,
Umweltverträglichkeitsprüfung für die Kläranlage Neumarkt i.d.OPf.
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. führt für die Kläranlage Neumarkt i.d.OPf. eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage Neumarkt i.d.OPf. durch. Grundlage hierfür ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (§§ 5, 15 UVPG, sowie Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben" Nr. 13 .1.1 ).
Der Vorhabensträger, die Stadt Neumarkt i.d.OPf., hat einen Umweltverträglichkeitsbericht mit gewässerökologischem Gutachten vorgelegt.
Dies wird mit folgenden Hinweisen bekanntgemacht:
Neumarkt i.d.OPf., den 11. Okt. 2024
Stadt Neumarkt i.d.OPf.