Amtliche Bekanntmachung

21. Oktober 2024: Vollzug der Wassergesetze Und der Abwasserabgabengesetze;
Abwasseranlage der Stadt Neumarkt i.d.OPf.,
Umweltverträglichkeitsprüfung für die Kläranlage Neumarkt i.d.OPf.

Vollzug der Wassergesetze Und der Abwasserabgabengesetze;
Abwasseranlage der Stadt Neumarkt i.d.OPf.,
Umweltverträglichkeitsprüfung für die Kläranlage Neumarkt i.d.OPf.

Bekanntmachung

Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. führt für die Kläranlage Neumarkt i.d.OPf. eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage Neumarkt i.d.OPf. durch. Grundlage hierfür ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (§§ 5, 15 UVPG, sowie Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben" Nr. 13 .1.1 ).

Der Vorhabensträger, die Stadt Neumarkt i.d.OPf., hat einen Umweltverträglichkeitsbericht mit gewässerökologischem Gutachten vorgelegt.

Dies wird mit folgenden Hinweisen bekanntgemacht:

  1. Pläne und Beilagen, aus denen Art und Umfang des Unternehmens zu ersehen sind, liegen während der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 im Rathaus I, Zimmer Nr. 301 zur Einsichtnahme aus.

  2.  Einwendungen gegen das Unternehmen sind bis spätestens ein Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 23.12.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf. oder beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. in 92318 Neumarkt i.d.OPf., Nürnberger Str. 1 zu erheben.

  3. Mit Ablauf der Einwendungsfrist (vgl. Nr. 2) sind alle Einwendungen ausgeschlossen,
    die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

  4. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von einem stattfindenden
    Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt
    werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen
    kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als
    50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

  5. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

  6. Aufwendungen, die durch Einsichtnahme in den Plan, durch Erhebung von Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, werden nicht erstattet.


Neumarkt i.d.OPf., den 11. Okt. 2024


Stadt Neumarkt i.d.OPf.