Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes „177 – Habersmühle III“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m §1 Abs. 8 BauGB) und über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 27.07.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §1 Abs. 8 BauGB beschlossen, für das Gebiet „177 – Habersmühle III“ der Stadt Neumarkt i.d.OPf. einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern so-wie eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Das Plangebiet wird begrenzt:
Im Norden: durch die Fl.Nr. 286 Gem. Mühlen (Teilbereich)
Im Osten: durch Fl.Nrn. 288, 281, 292, Gem. Mühlen
Im Süden: durch Fl.Nr. 293, Gem. Mühlen
Im Westen: durch die Europoles-Straße und Fl.Nrn. 240 und 245, Gem. Mühlen
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans „F 177 – Habersmühle III" ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „177 – Habersmühle III“.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Industriegebiet gem. § 9 BauNVO geschaffen werden.
Frühzeitigte Öffentlichkeitsbeteiligung:
Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird die Stadt Neumarkt i.d.OPf. die Planung am
16.10.2023 um 17.00 Uhr
im Rathaus I, 4.OG, Raum „Issoire“
öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Neumarkt i.d.OPf., 06.10.2023
Thomas Thumann
Oberbürgermeister