Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (weniger als 20.000 m² Grundfläche) „176 – Ingolstädter Straße - nördl. der Bahnbrücke“ im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) sowie mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 27.04.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Gebiet „176 – Ingolstädter Straße - nördl. der Bahnbrücke“ der Stadt Neumarkt i.d.OPf. einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 13a BauGB aufzustellen sowie eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Das Plangebiet wird begrenzt:
Im Nordwesten: durch Fl.Nr. 731/41, Gem. Neumarkt
Im Osten: durch die Ingolstädter Straße
Im Südwesten: durch die Bahnlinie Nürnberg-Regensburg
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Gewerbeflächen gem. § 8 BauNVO geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Anhörungsversammlung statt am:
11.10.2023 um 17.00 Uhr
im Rathaus I, 4.OG, Saal Issoire
Dabei wird Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Neumarkt i.d.OPf., 29.09.2023
Thomas Thumann
Oberbürgermeister