Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
„169 – Solarfeld Rittershof“
und des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung
„F169 – Solarfeld Rittershof“
Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 09.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „169 – Solarfeld Rittershof“ und die Änderung des Flächennutzungsplans „F169 – Solarfeld Rittershof“ im Parallelverfahren gebilligt und beschlossen, die o.g. Pläne nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Westen durch Flur-Nr. 302, Gemarkung Pölling
- im Norden durch Flur-Nr. 290, Gemarkung Pölling
- im Osten durch Flur-Nr. 299 und 298, Gemarkung Pölling und Flur-Nr. 1356 und 1357, Gemarkung Woffenbach
- im Süden durch Flur-Nr. 1355, Gemarkung Woffenbach
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans „F 169 – Solarfeld Rittershof" ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „169 – Solarfeld Rittershof“.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „169 – Solarfeld Rittershof“ und der Flächennutzungsplanänderung „F169 – Solarfeld Rittershof“ mit Begründung liegt in der Zeit vom
24.01.2025 – 24.02.2025
im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II. Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Parteiverkehrszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch, insbesondere
- Gutachten über die zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexionen der geplanten Photovoltaikanlage Neumarkt/ Rittershof vom 23.03.2023
- Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 09.02.2023
- Stellungnahme des Kreisheimatpflegers Neumarkt i.d.OPf. vom 05.03.2023
- Stellungnahme Deutsche Bahn AG, DB-Immobilien, Region Süd vom 13.02.2023
- Stellungnahme Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg vom 13.03.2023
- Stellungnahme Bürger 2 mit Schreiben vom 07.03.2023
- Stellungnahme im Rahmen der Anhörungsversammlung vom 07.03.2023 Bürger 10
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 27.11.2024
- Biotop- und Nutzungstypenkartierung vom 31.05.2023
- Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 27.02.2023
- Stellungnahme Bund Naturschutz vom 13.03.2023 (zum B-Plan)
Schutzgut Boden
- Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Neumarkt vom 13.03.2023 (zum B-Plan)
- Stellungnahme Bund Naturschutz vom 13.03.2023 (zum B-Plan)
- Stellungnahme Bürger 1 mit Schreiben vom 07.03.2023
Schutzgut Wasser, insbesondere:
- Stellungnahme Bund Naturschutz vom 13.03.2023 (zum B-Plan)
- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Regensburg vom 08.03.2023
Schutzgut Klima, insbesondere
- Dritte Stellungnahme im Rahmen der Anhörungsversammlung vom 07.03.2023 Bürger 6
- Stellungnahme im Rahmen der Anhörungsversammlung vom 07.03.2023 Bürger 11
- Stellungnahme im Rahmen der Anhörungsversammlung vom 07.03.2023 Bürger 13
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:
- Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 27.02.2023
- Stellungnahme des Kreisheimatpflegers Neumarkt i.d.OPf. vom 05.03.2023
- Stellungnahme Bürger 1 mit Schreiben vom 07.03.2023
- Stellungnahme Bürger 3 mit Schreiben vom 07.03.2023
- Stellungnahme Bürger 4 mit Schreiben vom 07.03.2023
- Stellungnahme Bürger 5 mit Schreiben vom 07.03.2023
- Stellungnahme im Rahmen der Anhörungsversammlung vom 07.03.23 Bürger 1
- Erste und zweite Stellungnahme im Rahmen der Anhörungsversammlung vom 07.03.2023 Bürger 6
- Stellungnahme im Rahmen der Anhörungsversammlung vom 07.03.2023 Bürger 7
- Stellungnahme im Rahmen der Anhörungsversammlung vom 07.03.2023 Bürger 8
- Stellungnahme im Rahmen der Anhörungsversammlung vom 07.03.2023 Bürger 9
- Stellungnahme im Rahmen der Anhörungsversammlung vom 07.03.2023 Bürger 11
- Stellungnahme im Rahmen der Anhörungsversammlung vom 07.03.2023 Bürger 12
- Stellungnahme im Rahmen der Anhörungsversammlung vom 07.03.2023 Bürger 14
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan / die Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:
https://neumarkt.de/planen-bauen/stadtentwicklung/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/
Neumarkt i.d.OPf., 15.01.2025
Markus Ochsenkühn
Oberbürgermeister