Amtliche Bekanntmachung

29. April 2025: Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes und der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. in seiner öffentlichen Sitzung am 10.04.2025 die Haushaltssatzung der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung Neumarkt i.d.OPf. für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.