Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „169 – Solarfeld Rittershof“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m §1 Abs. 8 BauGB) und über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 28.07.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §1 Abs. 8 BauGB beschlossen, für das Gebiet „169 – Solarfeld Rittershof“ der Stadt Neumarkt i. d. OPf. einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern sowie eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Westen durch Flur-Nr. 302, Gemarkung Pölling
- im Norden durch Flur-Nr. 290, Gemarkung Pölling
- im Osten durch Flur-Nr. 299 und 298, Gemarkung Pölling und Flur-Nr. 1356 und 1357, Gemarkung Woffenbach
- im Süden durch Flur-Nr. 1355, Gemarkung Woffenbach
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans „F 169 – Solarfeld Rittershof" ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „169 – Solarfeld Rittershof“.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO geschaffen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Anhörungsversammlung statt am:
07.03.2023 um 17.00 Uhr
im Rathaus I, 1.OG, Rathaussaal
Dabei wird Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung der Planung gegeben:
Neumarkt i.d.OPf., 24.02.2023
Thomas Thumann
Oberbürgermeister