Öffentliche Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplans „150 – GE Stauf Süd III“
Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 17.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „150 – GE Stauf Süd III“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- nördlich durch B 299 / Ernteweg / Rettichstraße
- östlich durch B 299
- südlich durch Flurnummern 1039 und 1038 Gem. Stauf
- westlich durch Waldflächen des Buchberg
Der Entwurf des Bebauungsplanes „150 – GE Stauf Süd III“ mit Begründung liegt in der Zeit vom
05.05.2023 – 05.06.2023
im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II. Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Parteiverkehrszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch, insbesondere:
- Schalltechnisches Gutachten vom 06.04.2023
- Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 24.06.2022
- Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 28.06.2022
- Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 06.07.2022
- Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 07.07.2022
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 18.01.2023
- Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 24.06.2022
- Stellungnahme Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde vom 06.07.2022
- Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 06.07.2022
- Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 07.07.2022
Schutzgut Boden, insbesondere:
- Bodengutachten vom 15.09.2022
- Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 24.06.2022
- Stellungnahme Bayerischer Bauernverband vom 04.07.2022
- Stellungnahme Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde vom 06.07.2022
- Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 07.07.2022
Schutzgut Wasser, insbesondere:
- Starkregensimulationsberechnung vom 06.12.2022
- Stellungnahme Bayerischer Bauernverband vom 04.07.2022
- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Regensburg vom 07.07.2022
Schutzgut Klima, insbesondere:
- Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 24.06.2022
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:
- Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Naturschutzbehörde vom 24.06.2022
- Stellungnahme Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde vom 06.07.2022
- Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 06.07.2022
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:
Neumarkt i.d.OPf., 25.04.2023
Thomas Thumann
Oberbürgermeister