Amtliche Bekanntmachung

20. Juni 2024: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „175 - Kanalweg“ Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 17.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „175 – Kanalweg“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
„175 - Kanalweg“

Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 17.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „175 – Kanalweg“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich beträgt ca. 1,6 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.


Das Plangebiet wird begrenzt:

Im Norden:        durch den Kanalweg, die Alois-Schindler-Straße und Fl.Nr. 1034/8
Im Osten:          durch Fl.Nr. 1033/6, 1033, 1033/3 und 1034/5
Im Süden:          durch die Nürnberger Straße
Im Westen:        durch Fl.Nr. 1001/11, 1001/15 (Teilfläche) und 1001/18 (Teilfläche)

Der Entwurf des Bebauungsplanes „175 - Kanalweg“ mit Begründung liegt in der Zeit vom

02.07.2024 – 02.08.2024

im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II. Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Parteiverkehrszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Mensch, insbesondere:

  • Stellungnahme Landratsamt Neumarkt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 21.08.2023

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:

  • Stellungnahme Stadt Neumarkt, Umweltamt vom 22.09.2023


Schutzgut Wasser, insbesondere:

  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Regensburg vom 07.09.2023


Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung werden folgende Gutachten mit umweltbezogenen und sonstigen Informationen ausgelegt:

  • IB Sorge, schalltechnische Untersuchung, Juni 2024
  • Büro Genista, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, 29.11.2023

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:

https://neumarkt.de/planen-bauen/stadtentwicklung/bebauungsplaene-bauleitplanung/bauleitplaene-im-verfahren/

Neumarkt i.d.OPf., 20.06.2024

 

Markus Ochsenkühn
Oberbürgermeister