Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
„175 - Kanalweg“
Der Bau-, Planungs- und Umweltsenat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat am 14.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „175 – Kanalweg“ gebilligt und beschlossen, den o.g. Plan nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind Anregungen eingegangen. Die Berücksichtigung bzw. die Umsetzung von Teilen dieser Anregungen erfordern eine erneute öffentliche Auslegung. Da die wesentlichen Planungsziele von diesen Änderungen und Ergänzungen unberührt bleiben, wurde beschlossen, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt.
Der Geltungsbereich beträgt ca. 1,6 ha und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Das Plangebiet wird begrenzt:
Im Norden: durch den Kanalweg, die Alois-Schindler-Straße und Fl.Nr. 1034/8
Im Osten: durch Fl.Nr. 1033/6, 1033, 1033/3 und 1034/5
Im Süden: durch die Nürnberger Straße
Im Westen: durch Fl.Nr. 1001/11, 1001/15 (Teilfläche) und 1001/18 (Teilfläche)
Der Entwurf des Bebauungsplanes „175 - Kanalweg“ mit Begründung liegt in der Zeit vom
04.11.2024 – 25.11.2024
im Rathaus I, Stadtplanungsamt, II. Stock, Zimmer 201, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Parteiverkehrszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Aufgrund vorgebrachter Einwände bzw. Hinweise in den Stellungnahmen wurden folgende Änderungen an den Entwurfsunterlagen vorgenommen:
- Erweiterung der Baugrenze des MI 3 im westlichen Bereich
- Herausnahme des Baufensters für das 4. Geschoss im MI 2
- Erweiterung der östlichen Baugrenze im MI 1 und WA
- Klarstellung der Bauweise im MI 3
- Ergänzende Klarstellungen zur Festsetzung Einfriedungen
- Ergänzende Klarstellung zur Festsetzung Fahnenmasten
- Ergänzende Klarstellungen und Ausführungen zur Festsetzung Verkaufsflächenbeschränkung
- Aufnahme der Stellungnahme des Schallgutachters zu einer möglichen Lärmschutz-wand als Anlage zur Begründung
- Einfügen eines neuen Schnittes E in der Begründung
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei dem o.g. Amt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter folgender Internet-Adresse eingestellt:
Neumarkt i.d.OPf., 22.10.2024
Markus Ochsenkühn
Oberbürgermeister