Amtliche Bekanntmachung
Abwasseranlage der Stadt Neumarkt i.d.OPf.,
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Neumarkt i.d.OPf. (ab 01.01.2025)
Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze;
Abwasseranlage der Stadt Neumarkt i.d.OPf.,
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Neumarkt i.d.OPf. (ab
01.01.2025)
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. für die Zeit ab 01.01.2024 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach§ 10 und·§ 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von gereinigtem Abwasser
in die Schwarzach beantragt.
Die bestehende gehobene Erlaubnis endet am 31.12.2024.
Dies wird mit folgenden Hinweisen bekanntgemacht:
Neumarkt i.d.OPf., den 11. Okt. 2024
Stadt Neumarkt i.d.OPf.