Amtliche Bekanntmachung

21. Oktober 2024: Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze;
Abwasseranlage der Stadt Neumarkt i.d.OPf.,
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Neumarkt i.d.OPf. (ab 01.01.2025)

Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze;
Abwasseranlage der Stadt Neumarkt i.d.OPf.,
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Neumarkt i.d.OPf. (ab
01.01.2025)


Bekanntmachung


Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. für die Zeit ab 01.01.2024 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach§ 10 und·§ 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von gereinigtem Abwasser
in die Schwarzach beantragt.
Die bestehende gehobene Erlaubnis endet am 31.12.2024.


Dies wird mit folgenden Hinweisen bekanntgemacht:

  1. Pläne und Beilagen, aus denen Art und Umfang des Unternehmens zu ersehen sind, liegen während der Zeit vom: 
    21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 im Rathaus I, Zimmer Nr. 301 zur Einsichtnahme aus.

  2. Einwendungen gegen das Unternehmen sind bis spätestens zwei Wochen
    nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 07.12.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf. oder beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. in 92318 Neumarkt i.d.OPf., Nürnberger Str. 1 zu erheben.

  3. Mit Ablauf der Einwendungsfrist (vgl. Nr. 2) sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

  4. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von einem stattfindenden Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

  5. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

  6. Aufwendungen, die durch Einsichtnahme in den Plan, durch Erhebung von Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, werden nicht erstattet.



Neumarkt i.d.OPf., den 11. Okt. 2024


Stadt Neumarkt i.d.OPf.