Bewerbungsfrist für das Altstadtfest 2025 endet bald

08. Januar 2025: Die Bewerbungsfrist für die Anmeldung zum 33. Neumarkter Altstadtfest, das vom 13. bis 15. Juni 2025 stattfindet, endet am 17. Januar 2025. Interessierte, die sich noch mit einem Speise-, Getränke- oder Schaustellerstand bewerben möchten, sollten dies möglichst bald tun. Auch Musik- und Tanzgruppen können ihre Bewerbungen noch einreichen.
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Die Bewerbungsfrist für die Anmeldung zum 33. Neumarkter Altstadtfest, das vom 13. bis 15. Juni 2025 stattfindet, endet am 17. Januar 2025. Interessierte, die sich noch mit einem Speise-, Getränke- oder Schaustellerstand bewerben möchten, sollten dies möglichst bald tun. Auch Musik- und Tanzgruppen können ihre Bewerbungen noch einreichen.

Die Vergaberichtlinien und Anmeldeformulare sind online unter www.neumarkt-altstadtfest.de verfügbar. Alternativ können die Anmeldeformulare auch im Kulturamt in der Fischergasse 1 abgeholt werden. Der Abgabeschluss für die Anmeldungen ist der 17. Januar 2025; es gilt das Datum des Eingangsstempels. Verspätete Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.