Kita-Anmeldung für 09/2025 bis 08/2026

19. Dezember 2024: Von 1. bis 31. Januar 2025 können Neumarkter Familien ihre Kinder für einen Betreuungsplatz in einer Neumarkter Kita anmelden. Es spielt keine Rolle an welchem Tag in diesem Zeitraum sie die Anmeldung absetzen. Eine Zuteilung erfolgt erst nach dem 31.01.2025 und dauert bis Ende April 2025. Die Platzvergabe und Aufnahme in den Betreuungseinrichtungen erfolgt zum 1. September 2025. Aufnahmewünsche während des Betreuungsjahres können nur berücksichtigt werden, soweit zum gewünschten Zeitpunkt noch freie Plätze zur Verfügung stehen.
_DSC0128.jpg

Von 1. bis 31. Januar 2025 können Neumarkter Familien ihre Kinder für einen Betreuungsplatz in einer Neumarkter Kita anmelden. Es spielt keine Rolle an welchem Tag in diesem Zeitraum sie die Anmeldung absetzen. Eine Zuteilung erfolgt erst nach dem 31.01.2025 und dauert bis Ende April 2025. Die Platzvergabe und Aufnahme in den Betreuungseinrichtungen erfolgt zum 1. September 2025. Aufnahmewünsche während des Betreuungsjahres können nur berücksichtigt werden, soweit zum gewünschten Zeitpunkt noch freie Plätze zur Verfügung stehen.

Das Aufnahmealter der Kinder spielt bei der Anmeldung eine Rolle. Die Einrichtungen können nach Betriebserlaubnis zu unterschiedlichen Altersstufen aufnehmen, bitte informieren Sie sich vorab. Ältere Kinder haben grundsätzlich bei der Aufnahme Vorrang.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das digitale Anmeldeverfahren im Bürgerserviceportal der Stadt Neumarkt unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/neumarktopf.

Eine BayernID muss vorab erstellt werden. Informationen zum Betreuungsalter, Buchungszeiten und Tag der offenen Tür finden sich auf der Homepage der Stadt Neumarkt. 

https://www.neumarkt.de/leben-soziales/soziale-angebote-und-einrichtungen/kinderbetreuung/

Es müssen drei Einrichtungen ausgewählt und eine Wunschreihenfolge festgelegt werden. Nachträglich können keine Änderungen vorgenommen werden. Die Anmeldung kann auch mittels Smartphone durchgeführt werden. Auch die Betreuungseinrichtungen brauchen Planungssicherheit, geben Sie deshalb die benötigten Betreuungszeiten verbindlich an.

Eine Erhöhung oder Verringerung der Buchungszeit ist nicht immer möglich.

Foto: R. Mederer