Breitbandversorgung der Stadt Neumarkt
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. ist seit 2015 bemüht, mit Hilfe von Fördermitteln des Freistaates Bayern und der Bundesrepublik Deutschland, die Breitbandinfrastruktur im Stadtgebiet weiter auszubauen und zu verbessern.
Weitere Informationen zum Thema Breitbandausbau finden Sie auf der Seite des Bayerischen Breitbandzentrums www.schnelles-internet-in-bayern.de
Die Stadt beteiligt sich am entsprechenden Förderprogramm des Freistaates Bayern. Insgesamt acht städtische Schulen erhalten einen sogenannten "Gigabit-Anschluss" (mind. 1000 MBs im Download) bis Ende 2019. Der Regelfördersatz beträgt 80 Prozent pro Schule bei maximal 50.000 Euro Höchstfördersumme pro Schule.
Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur fördert seit 2016 mit bis zu 50000 € pro Kommune den Breitbandausbau in Deutschland. Diese Sonderfördermittel können jedoch nur für Beratungsleistungen eingesetzt werden. Die Stadt Neumarkt hat diese Mittel beantragt und die Förderzusage mit Bescheid vom 15.08.2017 Az. 832.5/3-16 01BY101667 erhalten.
Nach Durchführung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens wurde die Neumarkter Firma Breitbandberatung Bayern (BBB) beauftragt, die entsprechenden Beratungs- und Planungsleistungen zu erbringen.
Der Abschlussbericht für das Musterleistungsbild „Wirtschaftlichkeitsabwägung“ und der zugehörige Sachbericht wurde nun am 21.03.2018 vorgelegt – siehe Anlagen. Diese Abschlussdokumente können nun als Grundlage für weitere Planungen zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Neumarkt verwendet werden.
Downloads:
Die Bestätigung zur Freigabe des Kooperationsvertrags finden Sie hier.
Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) wurde für die Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. ein Fördersteckbrief mit den vorgesehenen Erschließungsgebieten erstellt.
Hier finden Sie weitere Infos.
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Name | Stadt Neumarkt i.d.OPf. |
Adresse: | Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt |
Kontaktperson: | Wolfgang Wittl |
E-Mail: | wolfgang.wittl@neumarkt.de |
Telefon: | 09181 255-2047 |
Fax: | 09181 255-2060 |
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Kommune für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download in einer Karte veröffentlicht.
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung
Die Kommune veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 09.03.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an die Kontaktperson der Kommune bereitgestellt.
Dokumente:
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