Förderprogramm Gebäudesanierung und energetisches Bauen
Im November 2009 hat der Stadtrat Neumarkt das Faktor 10 Sanierungsprogramm zur energetischen Gebäudesanierung beschlossen, welches ein wichtiger Bestandteil des Neumarkter Klimaschutzfahrplans ist. Ziel ist es, durch die Sanierungsmaßnahmen, die vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern Neumarkts an ihren Häusern vorgenommen werden, eine Reduktion des Primärenergieverbrauchs von durchschnittlich 85 % zu erreichen.
Gebäudeeigentümer können daher über die nächsten Jahre bei der Stadt Fördermittel für verschiedenste Sanierungsmaßnahmen beantragen, wie z.B. für den Einbau von Wärmedämmung, regenerativer Heiztechnik, und hocheffiziente Gesamtkonzepte. Förderungsfähig sind Gebäudesanierungen sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden und Neubauten. Welche Maßnahmen genau bezuschusst werden und wie hoch die Förderung ausfällt, hängt insbesondere davon ab, welcher Energiestandard durch die Sanierung erreicht wird. Besonders intensiv werden möglichst effiziente Gesamtkonzepte unterstützt.
Einen ersten Überblick und nützliche Informationen enthält die Informationsbroschüre zur Förderrichtlinie, für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Fachstelle im Bürgerhaus gerne zur Verfügung. Die Förderrichtlinien können sie hier einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung vor Beginn Ihrer Maßnahmen erfolgen muss.
Die Energieeinsparverordnung ist seit 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz, GEG abgelöst, novelliert zum 1. Januar 2024.
Das Förderprogramm für Energieeinsparung und Klimaschutz im Gebäudebereich der Stadt Neumarkt, Faktor 10, wurde in diesem Zuge überarbeitet. Es gibt Änderungen bei den U-Werten zu den Einzelmaßnahmen in der Förderstufe C, Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen werden mit zusätzlich 5 €/qm gesamter Dämmquerschnitt gefördert. Die Gesamtförderhöhe für die Förderstufe C beträgt dann 2000 €.
Für Sanierungen, die mit der Förderrichtlinie umgesetzt werden, ist die Förderung der Energieberatung mit 200€ oder 400€ möglich. Vom 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026 ist diese mit der Förderung einer Energieberatung durch die Bafa nicht mehr kumulierbar. Es entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Kumulierbarkeit mit dem Programm zur Altstadtsanierung der Stadt Neumarkt ist in der Stadtplanungsverwaltung zu klären.
Im Neubau ist für den Standard kfw EH 40 bei einem Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe die Ergänzung mit einer Photovoltaik-Anlage obligatorisch. Plus-Energie-Gebäude lösen den Plus-Energie-Standard ab. Werden Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit einer Sanierung in Förderstufe A oder als Neubau in Kfw EH 40 installiert, sind diese förderfähig. Eine größtmögliche Eigenversorgung ist anzustreben.
Downloads:
Ihre Antragstellung war vor dem 10. November 2020:
Ihre Antragstellung ist zwischen dem 10. November 2020 und dem 31. Dezember 2022 (Antragseingang bei der Stadt Neumarkt):
- Förderrichtlinie Stand 11/2020
- Informationsbroschüre zur Förderrichtlinie Stand 11/2020
- Antragsformular (Abgabe nur in Papierform, da Originalunterschrift nötig, bitte legen sie die erforderlichen Anlagen bei)
Antragstellung ab 1. Januar 2023:
- Förderrichtlinie Stand 01/2023
- Informationsbroschüre zur Förderrichtlinie Stand 01/2023
- Energieberaterliste kfw / dena
- Antragsformular (Abgabe nur in Papierform, da Originalunterschrift nötig, bitte legen sie die erforderlichen Anlagen bei)
Auszahlung:
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