Rechtsamt
Das Rechtsamt ist zuständig für die rechtliche Vertretung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere die Führung von Verwaltungsprozessen. Als Querschnittsaufgabe obliegt dem Rechtsamt die rechtliche Beratung aller städtischer Ämter.
Darüber hinaus wird im Rechtsamt das umfangreiche "Ortsrecht", das sind die städtischen Satzungen und Verordnungen, bearbeitet. Zuständig ist das Rechtsamt auch für die Rechtsreferendar-Ausbildung und die Durchführung von Sühneverfahren. Des Weiteren ist das Rechtsamt zuständig für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes sowie für die Schöffenwahl.
Ihre Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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09181 255-210 | 09181 255-219 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 12 | andreas.werner@neumarkt.de |
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09181 255-210 | 09181 255-219 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 11 | rechtsamt@neumarkt.de |
Leistungen
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