Flächennutzungsplan/Bebauungsplan Einsichtnahme u. Auskünfte
Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanänderungen, der Bebauungspläne, sowie von sonstigen planungsrechtlichen Vorschriften, Programmen und Plänen der Landes- und Regionalplanung, können sich Bürger im Entwurfsstadium zur Planung äußern.
Als Dienstleistung für den Bürger besteht die Möglichkeit in die Flächennutzungs-, Bebauungspläne und in die bauplanungsrechtlichen Satzungen der Stadt Neumarkt i.d.OPf. Einsicht zu nehmen und Auskünfte zur Bedeutung der Darstellungen und zu planerischen und textlichen Festsetzungen von z. B. Bebauungsplänen zu erhalten.
Was ist mitzubringen:
Grundsätzlich nichts, gegebenenfalls wäre eine Lageplanablichtung im Maßstab 1:1000 oder Maßstab 1:5000 jedoch hilfreich.
Fristen:
Von der Stadt Neumarkt i.d.OPf. wird die Beteiligung der Bürger bei der Aufstellung und Änderung das Flächnennutzungsplans/Bebauungsplans durchgeführt.
Der Zeitraum, für die Einsichtnahme in einen Bauleitplanentwurf und für das Vorbringen von Anregungen wird öffentlich bekannt gemacht.
Die Frist, in der ein vom Stadtrat bebilligter Entwurf nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches öffentlich ausgelegt wird (mindestens ein Monat) ist bezüglich der Einsichtnahme und des Vorbringens von Anregungen eine Ausschlussfrist.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hoffmann,
Ralf-Peter
Amtsleiter
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09181 255-1511 | 09181 255-201 | Rathaus I, 2. OG, Zi. 203 | ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de |