Hausnummerierung

Rechtsgrundlage:
Bayerisches Straßen- und Wegerecht (BayStrWG) Art. 52, Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) Art. 23 Satz 1

Die Festsetzung der Hausnummer ist Verwaltungsakt. Das Anbringen der Nummernschilder ist Angelegenheit der Grundstückseigentümer auf eigene Kosten. Die Hausnummer muß in der Regel an der Straßenseite des Gebäudes an gut sichtbarer Stelle angebracht werden.

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Dobra, Sandra
09181 255-183 09181 255-201 Grünbaumwirtsgasse 21, EG

Stadtplanungsamt, Außenstelle Vermessung

AdresseStadtplanungsamt, Außenstelle Vermessung
Grünbaumwirtsgasse 21
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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