Kontenklärung
Die Rentenversicherungsträger speichern alle für die Rentenversicherung erheblichen Zeiten eines Versicherten in einem unter seiner persönlichen Versicherungsnummer geführten Konto.
Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Versicherungskonto gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind. Deshalb versenden sie normalerweise regelmäßig einen Versicherungsverlauf. Die Versicherten werden damit aufgefordert, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuhelfen. Nachdem der Versicherte geantwortet hat, führt der Versicherungsträger die Kontenklärung durch und erteilt einen sog. Feststellungsbescheid.
Ein geklärtes Konto hat für den Versicherten den Vorteil, dass sein späterer Rentenantrag in kürzerer Zeit beantwortet werden kann.
Was ist mitzubringen:
- Nachweis über die Beitragslücken
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise über die Lehrzeit
Formulare:
Das Formular wird Ihnen entweder direkt vom Rentenversicherungsträger zugeschickt oder kann auch bei der Rentenantragsstelle zum Ausfüllen abgeholt werden.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Lang,
Michael
|
09181 255-242 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | michael.lang@neumarkt.de |
Steger,
Eugen
|
09181 255-241 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | eugen.steger@neumarkt.de |