Sühneverfahren
Bei verschiedenen strafrechtlichen Delikten ist vor Erhebung einer Privatklage u.U. die Durchführung eines Sühneversuchs erforderlich. Dieser Sühneversuch wird auf Antrag beim Rechtsamt durchgeführt, sofern beide Parteien in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. wohnen (§§ 374, 380 StPO).
Gebühren:
25,00 bis 150,00 EUR
Fristen:
Der Sühneversuchsantrag selbst ist grundsätzlich nicht fristgebunden, jedoch dürfen die Strafantragsfrist (§ 77 b StGB) und die Verjährungsfrist (§§ 78 ff StGB) für die Tat nicht abgelaufen sein.
Ihr Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Werner,
Andreas
Oberrechtsrat
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09181 255-210 | 09181 255-219 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 12 | andreas.werner@neumarkt.de |