1. Bürgermeister Marco Gmelch wird zum Standesbeamten bestellt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 einstimmig beschlossen, dass 1. Bürgermeister Marco Gmelch mit Wirkung vom 22.07.2024 zum Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich zur Vornahme von Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Neumarkt i.d.OPf. bestellt wird.
Die geltende Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) eröffnet in § 2 Abs. 3 den Gemeinden die Möglichkeit, (weitere) Bürgermeister zu Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich zu bestellen. Die Bestellung kann auch ohne Erfüllung der ansonsten üblichen Bestellungsvoraussetzungen (Beamter der Qualifikationsebene III oder vergleichbar, Teilnahme an einem Einführungslehrgang, mindestens dreimonatige Tätigkeit im Standesamt etc.) erfolgen.
Erweiterung der Trauungsmöglichkeiten
Die Bestellung der Bürgermeister ist jedoch ausschließlich auf die Vornahme von Eheschließungen und alle damit zusammenhängenden Beurkundungen beschränkt. Andere Beurkundungen, z.B. von Geburten und Sterbefällen, dürfen von den Bürgermeistern nicht vorgenommen werden.
Neben der räumlichen Erweiterung der Trauungsmöglichkeiten hat das Standesamt in den letzten Jahren auch die Trauungszeiten deutlich ausgeweitet. In diesem Zusammenhang ist die Durchführung von Trauungen durch weitere Bürgermeister einmal pro Quartal an einem Samstagvormittag und einmal pro Quartal an einem Freitagnachmittag sowie auf Anfrage vorgesehen.
Bild: Rechtsdirektor Andreas Werner, 2. Bürgermeisterin Gertrud Heßlinger, 1. Bürgermeister Marco Gmelch und Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn freuen sich über die Bestellung zum Standesbeamten.
Foto: Christian Wild / Stadt Neumarkt