Gehwege für Radfahrer verboten
Aus gegebenem Anlass weist die Stadt darauf hin, dass das Radfahren auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Ausnahmen gibt es für Kinder und an den Stellen, an denen ein gemeinsamer Rad- und Fußweg ausgewiesen bzw. das Radfahren durch ein Zusatzschild gestattet ist. Wiederholt gehen bei der Stadt Beschwerden von Bürgern ein, die sich durch Radfahrer auf Gehwegen gefährdet sehen und kritische Situationen erlebt haben. Dabei wird häufig der Bereich der Gehwege in der Marktstraße als Problemzone genannt. Aber auch von anderen Stellen der Stadt kommen Beschwerden über Radfahrer auf Gehwegen. Für die Beschwerdeführer bedeutet dieses Fehlverhalten, dass der eigentlich als Schutzraum für Fußgänger gedachte Gehweg seine Bedeutung verliert und durch die verbotene Nutzung durch Radfahrer zu einem gefährlichen Raum wird. Das Verbot der Nutzung von Gehwegen durch Radfahrer ergibt sich aus § 2 der Straßenverkehrsordnung. Die Stadt appelliert daher an die Radfahrer, die Verbote zu achten und an Stellen, an denen Radfahrer und Fußgänger gemeinsam einen kombinierten Geh-/Radweg nutzen um Rücksichtnahme und Vorsicht.
Foto: Stephan Dierlamm/Stadt Neumarkt