Neue Ausgabe des qualifizierten Mietspiegels erschienen
Die Stadt Neumarkt hat eine Neufassung des qualifizierten Mietspiegels erstellen lassen. Die Online-Version ist unter https://www.neumarkt.de/rathaus-buergerservice/aemter-und-dienstleistungen/wo-erledige-ich-was/mietspiegel/ zu finden. Dort kann man Daten eingeben und so entsprechende Mietpreisangaben für eine Wohnung erhalten. Die Textversion kann dort als Pdf heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden. Ein gedrucktes Exemplar ist an der Infotheke der Stadt im Rathaus I oder im Liegenschaftsamt im Rathaus III erhältlich. Für die Rechtssicherheit im Umgang zwischen Vermietern und Mietern ist es wichtig, eine Basis zu haben, anhand der man Mietpreise einordnen kann. Daher habe man bei der Stadt Neumarkt schon vor vielen Jahren begonnen, einen Mietenspiegel aufzulegen. Die Daten hierzu erhebt das EMA-Institut und es wirken daran zahlreiche Akteure des Wohnungsmarktes mit. Die Ausgabe 2024 des qualifizierten Mietspiegels wurde anhand einer repräsentativen Mieterbefragung neu erstellt und ist ab sofort gültig. Ziel eines qualifizierten Mietspiegels ist es, das Mietpreisgefüge möglichst transparent zu machen. Damit können Betroffene, Mieter genauso wie Vermieter, Anhaltspunkte gewinnen, wie ihre Wohnung einzuordnen ist. Mietspiegel dienen so auch als Preisbarometer und sind wichtige Instrumente für die Immobilienwirtschaft genauso wie für jeden Wohnungsbesitzer und jeden Mieter. Auch öffentliche Verwaltungen stützen sich bei ihrer Arbeit auf Mietspiegel, wie etwa Finanzämter, Sozialbehörden oder Wohngeldstellen. Ein gut erstellter Mietspiegel ist eine zuverlässige Informationsquelle und beugt letztlich auch Mietpreisüberhöhungen vor. Der Mietspiegel wird dabei die ortsübliche Vergleichsmiete, die sogenannte „Nettokaltmiete“ in Abhängigkeit vom Baualter, von der Größe, Ausstattung und dem Wohnumfeld widerspiegeln.