Öffentliche Parkplätze dürfen nicht blockiert werden
Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Neumarkt darauf hin, dass es untersagt ist, Gegenstände ohne Genehmigung auf öffentlichem Verkehrsgrund aufzustellen, beispielsweise um öffentliche PKW-Stellplätze zu „reservieren“. Dies wurde zuletzt mehrfach im Stadtgebiet festgestellt, wo Personen z.B. Mülltonnen oder Pylonen auf öffentlichen Parkplätzen platziert haben, um sie für sich freizuhalten. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sowie eine unerlaubte Sondernutzung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz dar. Öffentliche Parkplätze müssen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, weshalb solche Verhaltensweisen nicht geduldet oder auch genehmigt werden können. Bei dieser Art von Verstößen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeld geahndet wird.