Stadt Neumarkt erfüllt Quote für Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weit über gesetzliches Maß hinaus
Die Stadt Neumarkt beschäftigt mehr schwerbehinderte Menschen als gesetzlich vorgeschrieben ist. „Erneut erfüllen wir dabei mehr als nur unsere Pflicht, indem wir weit mehr als die geforderte Quote erfüllen“, betont Oberbürgermeister Thomas Thumann. Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass sowohl öffentliche als auch private Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen müssen. Angezeigt werden muss dies jährlich bei der Bundesagentur für Arbeit. Jeweils bis zum 31. März muss ein Nachweis für das vorangegangene Jahr eingehen. Erfüllt ein Betrieb die Beschäftigungspflicht nicht, muss er Ausgleichsabgaben zahlen. Die Stadt Neumarkt muss auch diesmal keine Ausgleichsabgaben zahlen. Bereits seit Jahrzehnten erfüllt sie die Quote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen deutlich und liegt sogar jeweils über dem Soll. Für das nun anstehende Berichtsjahr 2022 kann sie melden, dass sogar 8,29 Prozent aller Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind.