Tempo 30 auf einem Teilstück der Badstraße

29. November 2024: Aufgrund der Möglichkeit eines streckenbezogenes Tempo 30 Km/h innerorts in unmittelbaren Bereichen von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten bzw. Kindertagesstätten und Schulen usw. wurde diese Geschwindigkeitsbeschränkung mit zeitlicher Einschränkung (Mo- Fr 7-17h) nun in der Badstraße auf Höhe Haus St. Marien umgesetzt.
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Aufgrund der Möglichkeit eines streckenbezogenes Tempo 30 Km/h innerorts in unmittelbaren Bereichen von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten bzw. Kindertagesstätten und Schulen usw. wurde diese Geschwindigkeitsbeschränkung mit zeitlicher Einschränkung (Mo- Fr 7-17h) nun in der Badstraße auf Höhe Haus St. Marien umgesetzt. Diese Maßnahme soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer – insbesondere die von Kindern bei der Querung der Badstraße – gewährleisten.

Die Stadt Neumarkt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um ein sicherheitsgerechtes Fahren in der Badstraße.

 

Foto: Markus Neuner / Stadt Neumarkt