Versehentlicher Doppelversand von Wahlunterlagen

11. Februar 2025: Beim Versand der Briefwahlunterlagen hat die Stadt Neumarkt i.d.OPf. einen Fehler erkannt. Betroffen sind ausschließlich Briefwahlanträge, die am 18. und 19. Januar 2025 online über das Bürgerserviceportal und per QR-Code beantragt wurden.
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Motivfoto - Wahlunterlagen

Beim Versand der Briefwahlunterlagen hat die Stadt Neumarkt i.d.OPf. einen Fehler erkannt. Betroffen sind ausschließlich Briefwahlanträge, die am 18. und 19. Januar 2025 online über das Bürgerserviceportal und per QR-Code beantragt wurden.

Aufgrund eines Fehlers beim Druck der beantragten Wahlscheine wurden 398 Wahlscheine mit identischer Wahlscheinnummer doppelt gedruckt und doppelt versendet. Die betroffenen Wahlberechtigten erhalten daher zweimal Post mit Wahlunterlagen. Bei einzelnen Wahlberechtigten ist das schon der Fall. Bis heute Nachmittag gab es 13 entsprechende Rückmeldungen. 

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat den Fehler am heutigen Dienstag erkannt, eingegrenzt und umgehend folgende Maßnahmen zur Behebung des Fehlers veranlasst:

  • Es wurde umgehend Rücksprache mit der Kreiswahlleitung für den „Stimmkreis 231 – Amberg“ gehalten und das nachfolgend beschriebene Vorgehen einvernehmlich festgelegt.
  • Alle betroffenen Wahlscheine werden für „ungültig“ erklärt. Diese Maßnahme ist wahlrechtlich möglich und findet regelmäßig bei Wahlen Anwendung, z.B. beim Verlust von Wahlscheinen beim Wähler oder bei Verlusten auf dem Postweg.
  • Damit sind die doppelt übersandten Wahlunterlagen ungültig geworden und können von den Wahlberechtigten einfach vernichtet werden.
  • Die Wahlberechtigten erhalten automatisch und ohne dass sie etwas veranlassen müssen, neue Wahlunterlagen mit einem erläuternden Anschreiben zugesandt. Damit wird obgleich des bedauerlichen Fehlers größtmögliche Bürgerfreundlichkeit erreicht. Die neuen Unterlagen gibt die Stadt am morgigen Mittwoch zur Post, so dass ausreichend Zeit zur Rückgabe verbleibt.

Für alle Wahlberechtigten gilt:

  • Wahlberechtigte, die keine neuen Wahlunterlagen mit entsprechendem roten Hinweisblatt erhalten, sind nicht betroffen.
  • Falls betroffene Wahlberechtigte ihre nun für ungültig erklärten Unterlagen bereits ausgefüllt und zurückgegeben oder zur Post gegeben haben, müssen sie mit den neuen Unterlagen nochmals wählen.
  • Falls die Unterlagen noch nicht ausgefüllt wurden, können sie, wie oben dargestellt, vernichtet werden. Verwendung finden dürfen ausschließlich die neuen Unterlagen.

Die Stadt bittet die betroffenen Wahlberechtigten, den Fehler und die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Mit der dargestellten Vorgehensweise wird sichergestellt, dass

  • kein Wahlberechtigter doppelt wählen kann (etwaige Rückläufer werden aufgrund der bekannten Wahlscheinnummer aussortiert und auch eine Wahl im Wahllokal ist durch die Ungültigkeitserklärung sicher unterbunden) und
  • es keinerlei Einflüsse auf das Wahlergebnis geben wird.

Insgesamt wurden von der Stadt bisher rund 12.500 Briefwahlunterlagen versendet bzw. ausgegeben.