Beantragung der Briefwahl hauptsächlich digital

04. Oktober 2023: Die Abwicklung der Wahlen läuft auch in der Stadt Neumarkt bereits überwiegend über Online-und Digitalangebote. Dies ergibt eine erste Auswertung der eingegangenen Briefwahlanträge zur Landtags- und Bezirkswahl. Nur noch knapp 23 Prozent der Anträge gehen inzwischen schriftlich in Papierform im Ordnungsamt ein und werden dort per Scan erfasst.
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Die Abwicklung der Wahlen läuft auch in der Stadt Neumarkt bereits überwiegend über Online- und Digitalangebote. Dies ergibt eine erste Auswertung der eingegangenen Briefwahlanträge zur Landtags- und Bezirkswahl. Nur noch knapp 23 Prozent der Anträge gehen mittlerweile schriftlich in Papierform im Ordnungsamt ein und werden dort per Scan erfasst. Weitere 15 Prozent holen ihre Unterlagen persönlich ab. Der Rest wird bereits jetzt online beantragt. Zum einen sind es rund 19 Prozent, die über das Bürgerserviceportal diese Unterlagen durch Eingabe ihrer persönlichen Daten beantragen. Der Großteil aller Anträge auf Briefwahl erfolgt mittlerweile über den QR Code auf der Wahlbenachrichtigung, mit dem man am einfachsten seinen Briefwahlantrag stellen kann. Man muss ihn nur scannen und es öffnet sich ein Fenster auf dem man einmal die Anforderung anklicken muss. 42 Prozent aller Briefwahlanträge sind bereits auf diese Weise bei der Stadt eingegangen. Aktuell steigen die Zahlen bei den Briefwahlanträgen zwar weiterhin an, allerdings sind die täglichen Neuantragszahlen nicht mehr so ​​hoch. Für die Landtags- und Bezirkswahl sind bis jetzt rund 12.800 Briefwahlanträge eingegangen, für die OB-Wahl sind rund 11.900 Anträge gestellt worden.

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen der Stadt werden daher viel zu tun haben, insbesondere in den Auszählbezirken für die Briefwahl. Dadurch wurde deren Zahl bereits auf 25 erhöht, während sich die Zahl der Wahllokale am Wahltag auf 30 reduziert hat. Welches Wahllokal die Wählerinnen und Wähler nutzen sollen, steht auf ihrer Wahlbenachrichtigung. Dort ist auch angegeben, ob das Wahllokal behindertengerecht erreicht werden kann. Am Wahltag selber werden die Wahllokale von 8 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Danach erfolgt die Auszählung zunächst der Erststimmen bei der Landtagswahl, danach werden die Zweitstimmen dazu ermittelt. Erst nach Beendigung der Auszählungen zur Landtagswahl dürfen die Wahlhelfer die Bezirkswahl auszählen, auch dabei wird nach Erst- und Zweitstimmen versetzt. Die Oberbürgermeisterwahl wird als letzte der Wahlen ausgezählt, also ist es gesetzlich vorgegeben. Ein aussagekräftiges Ergebnis aus der Oberbürgermeisterwahl wird daher erst in den frühen Morgenstunden des Montags, 9.10.2023 erwartet. Wie bei früheren Wahlen üblich können die interessierten Bürgerinnen und Bürger auch wieder über das Wahlportal der Stadt Neumarkt verfolgen, wie der jeweilige Stand der Auszählungen sich darstellt. Dazu einfach auf www.wahl.neumarkt.de gehen. Dort kann man die entsprechenden aktuellen Ergebnisse für die Stadt Neumarkt anklicken, wie sie von den Wahllokalen gemeldet werden. Auch über die Internetseite der Stadt www.neumarkt.de kommt man auf die Wahlseite. 9.10.2023 erwartet. Wie bei früheren Wahlen üblich können die interessierten Bürgerinnen und Bürger auch wieder über das Wahlportal der Stadt Neumarkt verfolgen, wie der jeweilige Stand der Auszählungen sich darstellt. Dazu einfach auf www.wahl.neumarkt.de gehen. Dort kann man die entsprechenden aktuellen Ergebnisse für die Stadt Neumarkt anklicken, wie sie von den Wahllokalen gemeldet werden. Auch über die Internetseite der Stadt www.neumarkt.de kommt man auf die Wahlseite. 9.10.2023 erwartet. Wie bei früheren Wahlen üblich können die interessierten Bürgerinnen und Bürger auch wieder über das Wahlportal der Stadt Neumarkt verfolgen, wie der jeweilige Stand der Auszählungen sich darstellt. Dazu einfach auf www.wahl.neumarkt.de gehen. Dort kann man die entsprechenden aktuellen Ergebnisse für die Stadt Neumarkt anklicken, wie sie von den Wahllokalen gemeldet werden. Auch über die Internetseite der Stadt www.neumarkt.de kommt man auf die Wahlseite. Wie sie von den Wahllokalen gemeldet werden. Auch über die Internetseite der Stadt www.neumarkt.de kommt man auf die Wahlseite. Wie sie von den Wahllokalen gemeldet werden. Auch über die Internetseite der Stadt www.neumarkt.de kommt man auf die Wahlseite.